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zu § 6 NoVAG (Grabner/Sarnthein)

Grabner/Sarnthein1. AuflMärz 2009

Tarif

 

§ 6. (1) Der Steuersatz beträgt für Motorräder 0,02% vervielfacht mit dem um 100 Kubikzentimeter verminderten Hubraum in Kubikzentimetern. Bei einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimetern beträgt der Steuersatz 0%.

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