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zu § 52d BRGO Auskunftserteilung

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Auskunftserteilung

1152
Der Zentralbetriebsrat und die Unternehmensleitung sind verpflichtet, dem Zentraljugendvertrauensrat alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (BGBl 1987/364)

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