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XXXIV. Arbeitsrecht

Andreaus1. AuflJuli 2015

Das Arbeitsrecht bildet die Grundlage für die soziale Absicherung sowie den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern. Als das Instrument zur Absicherung der Interessen von Arbeitnehmern ist es unverzichtbar und bildet die Basis jeder unselbständigen Tätigkeit.

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