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XXXV. Sozialrecht

Andreaus1. AuflJuli 2015

Unter Sozialrecht versteht man die Summe jener Gesetze, die eine Absicherung des Bürgers durch staatliche oder vom Gesetzgeber dazu bestimmte Einrichtungen vor Krankheit, Verarmung, sozialen Missständen udgl. gewährleisten.

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