Unter Sozialrecht versteht man die Summe jener Gesetze, die eine Absicherung des Bürgers durch staatliche oder vom Gesetzgeber dazu bestimmte Einrichtungen vor Krankheit, Verarmung, sozialen Missständen udgl. gewährleisten.
Unter Sozialrecht versteht man die Summe jener Gesetze, die eine Absicherung des Bürgers durch staatliche oder vom Gesetzgeber dazu bestimmte Einrichtungen vor Krankheit, Verarmung, sozialen Missständen udgl. gewährleisten.
