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XXXIII. Seuchenrecht

Andreaus1. AuflJuli 2015

Aufgrund des erhöhten Risikos, das von bestimmten Krankheiten ausgeht, eine Epidemie auszulösen, wurden Erkrankungen, Todes- oder Infektionsfälle in Österreich meldepflichtig. Dabei handelt es sich um solche Erkrankungen, Infektionen und Todesfälle, die in Österreich auftreten. Ein Zusammenhang mit der Nationalität der erkrankten Person, des Ortes der Infektion udgl. besteht nicht. Ziel ist es, alle Fälle solcher Erkrankungen innerhalb des österreichischen Staatsgebietes zu erfassen.

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