Das WEG 2002 enthält unter der Rubrik Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers einige Bestimmungen, die das vor Begründung von Wohnungseigentum fehlende Gleichgewicht zwischen Wohnungseigentumsorganisator auf der einen Seite und Wohnungseigentumsbewerber auf der anderen Seite ausgleichen sollen. Diese Bestimmungen wurden im Wesentlichen vom WEG 1975 übernommen, in welches sie durch verschiedene Gesetzesnovellen Eingang gefunden haben, wodurch die Bestimmungen sehr unsystematisch und unvollständig sind. Weitere Regelungen zum Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers finden sich im Bauträgervertragsgesetz.
