Dass grundsätzlich die Untersuchung der Mutter und des Kindes bereits in Frühstadien der Schwangerschaft aus volksgesundheitlichen Gründen zweckmäßig ist, muss nicht weiter erläutert werden. Auch dass der Gesetzgeber Familien unterstützt und gerade in einem Sozialstaat die Wahrung der Gesundheit durch Schaffung geeigneter gesetzlicher Rahmenbedingungen bereits in einem möglichst frühen Zeitpunkt eingreifen sollte, ist unstrittig. Eine rechtlich interessante Struktur wurde in diesem Zusammenhang bei der Einführung von Untersuchungen Schwangerer geschaffen.
