Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist nicht im Wohnungseigentumsgesetz, sondern in einem eigenen Gesetz geregelt. Im Juni 2021 ist das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG), das früher Heizkostenabrechnungsgesetz hieß, in Kraft getreten. Die detaillierte Darstellung dieses Bereiches würde den Rahmen einer Einführung sprengen. An dieser Stelle werden daher nur die wesentlichen Grundzüge der Heiz-, Warmwasser- und Kältekostenabrechnung dargestellt.
