Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert; von diesem wird der Steuermessbetrag abgeleitet. Der Steuersatz (Hebesatz) wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Die Gemeinde setzt den Jahressteuerbetrag mittels Bescheid fest und ist auch für die Einhebung zuständig.
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