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X. Grundsteuer (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

1198
Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert; von diesem wird der Steuermessbetrag abgeleitet. Der Steuersatz (Hebesatz) wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

Seite 443

Die Gemeinde setzt den Jahressteuerbetrag mittels Bescheid fest und ist auch für die Einhebung zuständig.

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