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X. Der Urlaub (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak11. AuflMärz 2022

A. Allgemeines

Arbeitszeitverkürzung

Urlaub

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Als Urlaub bezeichnet man die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht grds zu Erholungszwecken.622622OGH 8 ObA 40/20w – Abwesenheit ohne Bezahlung ist kein Urlaub iSd UrlG. Diese aus der Fürsorgepflicht des AG ableitbare Begründung wird in neuerer Zeit (insb durch die Ausweitung der Dauer) von arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen überlagert, da der Urlaub nunmehr als Instrument der Arbeitszeitverkürzung auch der Umverteilung der Arbeit dient.623623Zur historischen Entwicklung siehe Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II11 217 f; Cerny, UrlG10 (2011) 16; zu den EU-rechtlichen Einflüssen Auer-Mayer, Unionsrechtliche Auswirkungen auf das Urlaubsrecht, ZAS 2018, 12.

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