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X. Allgemeine Berufsrechte der Gesundheitsberufe

Andreaus1. AuflJuli 2015

Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage der dem Bundesgesetzgeber zukommenden Gesetzgebungskompetenz821821Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge hinsichtlich des allgemeinen Gesundheitszustands der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden822822Bundesministerium für Gesundheit, www.bmg.gv.at , Berufe – Informationen für Berufsgruppen, Schwerpunkt Gesundheitsberufe.

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