62.1.3.Nr.16
§ 273 Abs. 3 ASVG
§ 255 Abs 4 ASVG
1. Die Frage der Verweisung auf andere Tätigkeiten ist grundsätzlich dann nicht zu prüfen, wenn die zuletzt ausgeübte Angestelltentätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann.
62.1.3.Nr.16
§ 273 Abs. 3 ASVG
§ 255 Abs 4 ASVG
1. Die Frage der Verweisung auf andere Tätigkeiten ist grundsätzlich dann nicht zu prüfen, wenn die zuletzt ausgeübte Angestelltentätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann.
