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Vorsteuererstattungsverfahren im EU-Ausland:

KapfererJänner 2025

(EG-Richtlinie 2008/9 , § 21 Abs 11 UStG)

Anträge für sämtliche EU-Länder sind zwingend elektronisch via österreichisches FinanzOnline einzubringenfür jedes EU-Land ein eigener Antrag erforderlich

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