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Datenmissbrauch im Kartellrecht, Scharf
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VIII. Zusammenfassende Thesen
Scharf
1. Aufl
Oktober 2022
Das Missbrauchsverbot nach Art 102 AEUV (bzw § 5 KartG) ist derart offen und neutral formuliert, dass auch Sachverhalte mit Bezug zur Plattformökonomie wie etwa neuartige (datenbezogene) Strategien erfasst werden können.
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Stichworte
Angemessenheitskontrolle
Behinderungsmissbrauch
Dienste gegen Daten
Einwilligungserklärung
Innovationswettbewerb
Interdependenz
Interessensabwägung
Intermediär
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Marktzutrittsschranken
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Unentgeltlichkeit, einer Leistungsbeziehung
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