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VIII. Zusammenfassende Thesen

Scharf1. AuflOktober 2022

Das Missbrauchsverbot nach Art 102 AEUV (bzw § 5 KartG) ist derart offen und neutral formuliert, dass auch Sachverhalte mit Bezug zur Plattformökonomie wie etwa neuartige (datenbezogene) Strategien erfasst werden können.

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