A. Grundlagen
Mit dem Bundesgesetz BGBl I 2016/53 wurde ab 1.3.2017 für Väter (bzw für einen Elternteil eines gleichgeschlechtlich weiblichen Paares327) ein Familienzeitbonus als Sozialleistung für die Zeit der Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit zum Zweck der Kinderbetreuung („Papamonat“) eingeführt. Der Begriff „Bonus“ ist missverständlich: Zu einer Ergänzung der Geldleistungen, die einer Familie aufgrund der Geburt eines Kindes zukommen, führt der Familienzeitbonus nicht.
