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VII. Wirkung des Vergleiches

Aigner1. AuflFebruar 2022

A. Bereinigungswirkung/schuldrechtliche und sachenrechtliche Folgen

Der Vergleich bewirkt innerhalb seines Umfanges982982 FN 986. eine Bereinigung der strittigen oder zweifelhaften Rechtslage.983983 III.C; III.D; III.E. Bzgl der zur Bereinigung getroffenen Aussagen in Lehre und Rsp ist auf III.A zu verweisen; zur Auslegung des § 1387 ABGB siehe zudem IX.B.3.d.2).

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