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VII. Kinderbetreuungsgeld (Neumayr)

Neumayr3. AuflMai 2025

A. Grundlagen

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine aus dem Familienlasten-Ausgleichsfonds erbrachte Leistung, die dem Sozialleistungstyp „Versorgung“323323Vgl I.A.2. entspricht; bis 31.12.2000 war die korrespondierende Leistung, das Karenzgeld, als Sozialversicherungsleistung ausgestaltet gewesen und setzte eine vorherige Erwerbstätigkeit voraus. Außer beim „einkommens

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abhängigen Kinderbetreuungsgeld“ (§ 24 KBGG) knüpft der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht an eine (frühere) Erwerbstätigkeit an.

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