Schauer3. AuflMai 2025
Das Pflichtteilsrecht ist im 14. Hauptstück geregelt (§§ 756 ff ABGB). Es sichert den nächsten Angehörigen eine bestimmte Wertquote an der Verlassenschaft und stellt zugleich eine Beschränkung der Testierfreiheit dar (vgl dazu bereits oben I.A.1.).