57.1.1.Nr.10
§§ 122 Abs. 2 Z. 2 und Abs. 3 Satz 2 ASVG
§ 6 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 AlVG
§ 16 Abs. 1 lit. a AlVG
1. Der Schutzfristfall des § 122 Abs. 3 ASVG eröffnet - außer bei den in Satz 2 angeführten „schädlichen Beendigungsarten“ - den Anspruch auf Wochengeld auch solchen werdenden Müttern, bei denen zwar bei Eintritt ihrer Schwangerschaft, nicht aber bei Eintritt des Versicherungsfalls der Mutterschaft eine aufrechte Pflichtversicherung bestand.

