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Verhandlung in Strafsachen

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Der Ablauf einer Strafverhandlung ist üblicherweise der folgende: Zunächst wird die Sache aufgerufen. Zur → Sitzordnung in Strafverfahren.

In der Folge wird der der Name des/der Verteidiger(s) erfasst.

Der Staatsanwalt trägt die Anklage bzw den Strafantrag vor; der Verteidiger erhält die Möglichkeit zu einer Replik (in der zB auf eine geständige Verantwortung hingewiesen werden kann). Danach werden die Generalien des Beschuldigten abgefragt und es wird ihm die Frage gestellt, ob er sich schuldig, teilschuldig oder nicht schuldig bekenne. Je nach Verantwortung folgt eine mehr oder weniger umfassende Darstellung des fraglichen Sachverhaltes durch den Beschuldigten. Der Verteidiger kann sowohl an den Beschuldigten als auch später an die Zeugen Fragen stellen. Danach wird das Beweisverfahren eröffnet und werden die Zeugen einvernommen. Nach Schluss des Beweisverfahrens können Verlesungswünsche gestellt werden. Danach hält zunächst der Staatsanwalt sein Plädoyer, dann der Verteidiger. Unmittelbar nach den Plädoyers verkündet das Gericht entweder sofort das Urteil oder zieht sich zur Beratung zurück. In beiden Fällen sollten sich sämt

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liche im Raum anwesenden Personen erheben. Nach Rückkehr von der Beratung gilt das Gleiche. Sollte kein Freispruch erfolgt sein, erhält der Beschuldigte eine Rechtsmittelbelehrung und sollte sich mit seinem Verteidiger beraten. Staatsanwalt und Beschuldigter können entweder auf Rechtsmittel verzichten, keine Erklärung abgeben (= drei Tage Bedenkzeit) oder ein Rechtsmittel anmelden.

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