vorheriges Dokument
nächstes Dokument

V. Zwischenfazit (Fuchs/Marhold/Friedrichl)

Fuchs/Marhold/Friedrichl7. AuflJuni 2025

Das europäische Arbeitsrecht ist keine geschlossene Regelung der Arbeitsbeziehungen, sondern hat einen fragmentarischen Charakter. Neben genuinen Bereichen, wie der Arbeitnehmerfreizügigkeit als Teil des Binnenmarktes, entwickelte es sich in einem großen Teilbereich aus dem Konflikt der Grundfreiheiten mit den nationalen Rechtsordnungen und ist ein Produkt wiederholter Krisen, die die europäische Integration forciert haben. Die sozialen Grundrechte und das europäische Arbeitsrecht ergänzen den Binnenmarkt um eine soziale Dimension, die aber ergänzend zu den nationalen Regelungen hinzutritt. Die dabei entstandenen Kompromisse prägen

Seite 32

die nationalen Arbeitsrechtsordnungen vor allem bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und betreffen somit den originären Bereich europäischer Rechtsentwicklung, in dem sich die Legitimität des Handelns der Europäischen Union schon aus der Art der Sachverhalte ergibt. Die damit einhergehenden Beschränkungen der Grundfreiheiten waren zugleich notwendig, um der Europäischen Union die Akzeptanz in den Mitgliedstaaten zu erhalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte