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V. Weitere Bestimmungen

Sikora1. AuflJuni 2008

A. Qualifizierte Begehung (§§ 241a Abs 2, 241e Abs 2)

§ 241a Abs 2/§ 241e Abs 2

(1) […]

(2) Wer die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

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