Lizenz
Sublizenz
Lizenzen sind idR nicht an den Betrieb, dem die Lizenz dient, und nicht an die Person des Lizenznehmers gebunden; sie können ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers auch mit dem Betrieb übertragen werden (und auch vererbt werden § 37 PatG). Markenlizenzen gehen automatisch mit dem Eigentum am Unternehmen über (§ 11 Abs 1 MSchG). In analoger Anwendung dieser Bestimmungen bedarf auch eine Unterlizenz (Sublizenz) der Zustimmung des Patent- oder Markeninhabers. § 1098 ABGB über den „Afterbestand“ ist daher nicht analog anzuwenden.
