Was lässt sich abschließend zusammenfassend und generell sagen? Wie bei jeder Novellierung sind viele neue Auslegungs-Fragen zu beantworten. Diese Aufgabe wird dadurch erschwert, dass sich häufig die vorgelagerte Frage stellt, wie das umzusetzende Unionsrecht verstanden werden muss, das ja seinerseits selten von letzter Klarheit und überdies häufig selbst lückenhaft ist.
