A. Einkommen des Arbeitnehmers ab Beginn der Altersteilzeit
Ein Arbeitnehmer vereinbart für die Zeit vom 1. Mai 2024 bis 30. April 2029 mit seinem Arbeitgeber Altersteilzeit mit einer Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf die Hälfte seiner kollektivvertraglichen Arbeitszeit. Sein Gehalt betrug bis September 2023 € 4.200, ab Oktober 2023 stieg es auf Grund einer 6%igen kollektivvertraglichen Lohnerhöhung auf € 4.452. An Überstundenentlohnung erhielt der Arbeitnehmer in der Zeit von Mai 2023 bis September 2023 € 200, von Oktober 2023 bis April 2024 € 388.