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V. Patientenverfügung

Glanzer1. AuflFebruar 2009

V.1. Allgemeines

Die Patientenverfügung ist ein Instrument der Selbstbestimmung und stellt eine Willenserklärung dar, mit welcher eine Verfügung für die Zukunft getroffen wird. Seit dem In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes am 1.7.2007 ist die Bestellung eines Sachwalters auch dann unzulässig, wenn durch eine verbindliche Patientenverfügung für die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person im erforderlichen Ausmaß vorgesorgt ist (vgl § 268 Abs 2 S 2 ABGB).

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