Öffentlich-rechtliche Versorgungsansprüche sind entweder für sozial oder körperlich Bedürftige oder für die Altersversorgung vorgesehen, die auch verwitwete oder geschiedene Ehegatten des verstorbenen Pensionsberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen einbezieht. Dazu kommt schließlich die Hinterbliebenenversorgung.

