Abschnitt A, Z 2, Pkt 5 EHVB enthält in einem Katalog sämtliche Ausschlüsse vom Versicherungsschutz, sofern zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer nichts Abweichendes vereinbart wurde. Diese Ausschlüsse gelten auch im Falle einer nach Pkt 4 EHVB getroffenen Vereinbarung, worauf in Pkt 5.1 gesondert hingewiesen wird.
