In Abschnitt A Z 2 Pkt 4 EHVB werden jene Sachverhalte taxativ aufgezählt, die einer erweiterten Deckung zugänglich sind. Es handelt sich dabei um genau definierte Szenarien, in denen es zur Entstehung eines reinen Vermögensschadens kommen kann. Diese sind ausschließlich durch den Abschluss einer besonderen Vereinbarung versicherbar, die aber nur als Paket abgeschlossen werden kann. Dieses Paket besteht aus den folgenden vier Tatbeständen:
