A. Bestellung und Abberufung des Vorstandes
1. Bestellung des Vorstandes
Die Bestellung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft ist die wichtigste der Eigenzuständigkeiten des Aufsichtsrats. Durch Wahl und Bestellung des Vorstands werden die Weichen für die künftige Unternehmenspolitik gestellt (vgl Schima Rz 17/1 ff).Stellenbesetzungsgesetz
