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VI. Kapitalmarktrechtliche Hinweise (Eiselsberg/Bräuer)

Eiselsberg/Bräuer2. AuflJuli 2016

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Zahlreiche kapitalmarktrechtliche Bestimmungen legen dem Aufsichtsrat, und zwar jedem einzelnen Mitglied des Aufsichtsrats persönlich und in seiner (direkten) Verantwortung, Verpflichtungen auf. Die kapitalmarkt- und die aktienrechtliche Nomenklatur, die aus unterschiedlichen Rechtssystemen stammen, sind uneinheitlich und erfordern oftmals angleichende Interpretationen.

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