A. Allgemeines
Die Frachtführerhaftungsversicherung – oft CMR-Versicherung genannt – ist in Österreich keine Pflichtversicherung. Gegenstand der Versicherung ist die Abdeckung des Haftungsrisikos des Strassenfrachtführers (Versicherungsnehmers) aus seiner Frachtführertätigkeit gemäß den zwingenden Bestimmungen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR). Die Versicherung schließt auch die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche ein. Da Vertragsfreiheit bezüglich der Versicherungsbedingungen besteht, kann der in Österreich gewährte Deckungsschutz inhaltliche Unterschiede aufweisen.
