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Teil L: Gesetzwidrige Rechtsbelehrung

Steininger7. AuflApril 2019

§ 345 Abs 1 Z 8. „wenn der Vorsitzende den Geschworenen eine unrichtige Rechtsbelehrung erteilt hat (§§ 321, 323, 327);“

Literatur:

Böck, Referat, in Verhandlungen des 4. ÖJT (1970), Bd II/5, 9 ff;

Burgstaller, Argumente für die Geschworenengerichtsbarkeit, JBl 2006, 69 ff;

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