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Teil III: Rechtsfolgen

Koblmüller1. AuflJänner 2021

1. Die Wirkung der Irrtumsanfechtung im allgemeinen Zivilrecht

Als Rechtsfolge der Irrtumsanfechtung ordnet § 871 ABGB an, dass für den Irrenden „keine Verbindlichkeit“ entsteht. Daraus wird abgeleitet, dass die Vertragsaufhebung bzw -anpassung auf den Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses zurückwirkt.463463 Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I15 Rz 500; Pletzer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 871 Rz 60; Rummel in Rummel/Lukas, ABGB4 § 871 ABGB Rz 33; Bollenberger/P. Bydlinski in Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB6 § 871 Rz 20; P. Bydlinski/Ibler, JBl 2016, 2 (4); OGH 11.06.2002, 5 Ob 99/02y; 30.10.2002, 7 Ob 136/02d; 16.04.2004, 1 Ob 64/04z. Die rückwirkende Vertragsaufhebung führt dazu, dass der Vertrag als niemals bestehend betrachtet wird.464464 P. Bydlinski/Ibler, JBl 2016, 2 (4). Bereits ausgetauschte Leistungen sind – da diese durch den nachträglichen Wegfall des Vertrags rechtsgrundlos erfolgt sind – zurückzustellen.465465 Statt vieler: Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I15 Rz 500; Pletzer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 871 Rz 60; OGH 30.10.2002, 7 Ob 136/02d. Die Geltendmachung erfolgt mittels Leistungskondiktion (vgl § 877 ABGB – condictio sine causa).466466 Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I15 Rz 500; Pletzer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 871 Rz 60; Pletzer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 877 Rz 1 ff. Die Anfechtung wirkt jedoch nicht nur schuldrechtlich, sondern auch sachenrechtlich ex tunc: Das bedeutet, dass auch eine etwaige Eigentumsübertragung auf der Grundlage des aufgehobenen Vertrags niemals stattgefunden hat („Prinzip der kausalen Tradition“).467467 Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I15 Rz 501; Pletzer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 871 Rz 60; Bollenberger/P. Bydlinski in Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB6 § 871 Rz 20; mwN RIS-Justiz RS0016243. Dem Eigentumsübertragenden steht daher neben § 877 ABGB regelmäßig auch die rei vindicatio (§ 366 ABGB) zur (Wieder-)Erlangung der Sachgewalt über die übergebene Sache zur Verfügung.468468 Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I15 Rz 501; Pletzer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 871 Rz 60.

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