Für die tarifliche Verrechnung der anwaltlichen Leistung stehen Rechtsanwälten das → RATG, die → AHK und das → NTG zur Verfügung. Für die Entlohnung, die dem Rechtsanwalt für regelmäßig vorkommende Leistungen in einfachen und häufig wiederkehrenden Fällen gebührt, der → Normalkostentarif. Seite 301

