Christian PILNACEK
I. Einleitung
Nach Abschluss der Reform des materiellen Strafrechts durch das Strafrechtsänderungsgesetz 20151 widmete sich der Gesetzgeber im Jahr 2016 wieder verstärkt dem Strafverfahrensrecht. Impuls war hier weniger rechtspolitischer Gestaltungswillen als die Notwendigkeit der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union zur Fortentwicklung und Angleichung des Rechtsschutzes von Beschuldigten und Opfern im Strafverfahren.
