I Einleitung
Mit dem ersten Lockdown der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 waren – wie auch ein Jahr später im Winter 2020/2021 und Frühjahr 2021 – überall in Deutschland die Kindertageseinrichtungen, Schulen, Berufsbildungswerke sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geschlossen. Die allgemeine Schulpräsenz war aufgehoben. Durch die fehlende (Schul-)Betreuung entstand für Eltern – sofern sie nicht selbst in dieser Zeit von Kurzarbeit betroffen waren – eine Pflichtenkollision von Kinderbetreuung und Arbeitsleistung. Eine besondere Gruppe waren vor allem geistig behinderte Jugendliche, nachdem für ihre Werkstätten Betretungsverbote angeordnet waren und wie selbstverständlich davon ausgegangen wurde, dass ihre Angehörigen, insbesondere die Eltern, sich um sie kümmern. Eine vergleichbare Kollision entstand für pflegende Angehörige, weil Pflegedienste ausfielen.
