Eine Sozialnetzkonferenz bietet für Jugendliche und junge Erwachsene sowohl in Untersuchungshaft als auch in Strafhaft die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem sozialen Netz einen verbindlichen Zukunftsplan zu erstellen. Die Umsetzung dieses Zukunftsplans wird im Rahmen der Bewährungshilfe begleitet und kontrolliert. Andere Organisationen wie etwa die Jugendgerichtshilfe, der Soziale Dienst einer Justizanstalt oder die Jugendwohlfahrt sollen in die Sozialnetzkonferenz einbezogen werden. Seite 284

