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Sozialrechtsverfahren – allgemeine Hinweise

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

In Sozialrechtsverfahren herrscht der Untersuchungsgrundsatz. Allerdings darf sich das Gericht auch grundsätzlich auf die Richtigkeit der von den Sachverständigen erhobenen Befunde und Gutachten verlassen.

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