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Sonderausgaben

27. AuflJänner 2025

(§ 18 EStG)

1. Überblick über die Sonderausgaben

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Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die das steuerpflichtige Einkommen vermindern, aber im Gegensatz zu Betriebsausgaben und Werbungskosten nicht mit der Einkünfteerzielung direkt zusammenhängen.

Art der Sonderausgaben

Abzugsbeschränkungen

Anrechnung Pauschale (läuft 2020 aus!)

Zahlung für Familie

Zeitpunkt Abzug

Nachversteuerung

Renten, dauernde Lasten

nein

nein

nein

Abfluss

nein

freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten

nein

nein

ja**)**)Vgl hierzu das Formular L1d zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben.

Abfluss oder Aufteilung auf 10 Jahre (bei Einmalprämie)

nein

vor dem 1. 1. 2016 abgeschlossene andere freiwillige Personenversicherungen, Pensionskassenbeiträge und Beiträge an betriebliche Kollektivversicherungen

(läuft 2020 aus!) *)*)Kein Sonderausgabenabzug, soweit eine Pensionsvorsorge-Prämie nach § 108a EStG in Anspruch genommen wird, sowie für Beiträge zu Pensionszusatzversicherungen nach § 108b EStG (siehe dazu auch Rz 458 ff LStR) sowie für Beiträge und Prämien im Bereich des BMSVG und der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g EStG).

einheitlicher Höchstbetrag (€ 2.920,-), Viertelung, Einkommensobergrenze

ja (Pauschbetrag: € 60,-/Jahr)

ja

Abfluss oder Aufteilung auf 10 Jahre (bei Einmalprämie)

ja

vor dem 1. 1. 2016 begonnene Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung

(läuft 2020 aus!)

einheitlicher Höchstbetrag (€ 2.920,-), Viertelung, Einkommensobergrenze

ja (Pauschbetrag: € 60,-/Jahr)

ja

Abfluss; bei Darlehen Rückzahlung inkl. Zinsen

ja

vor dem 1. 1. 2011 angeschaffte junge Aktien und Genussscheine

(läuft 2020 aus!)

einheitlicher Höchstbetrag (€ 2.920,-), Viertelung, Einkommensobergrenze

ja (Pauschbetrag: € 60,-/Jahr)

nein

Abfluss

ja

Pflichtbeiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften

€ 600,-

nein

ja**)**)Vgl hierzu das Formular L1d zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben.

Abfluss

nein

Steuerberatungskosten

nein

nein

nein

Abfluss

nein

Spenden

10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte

nein

nein

Abfluss

nein

Verlustvortrag (-abzug)

Im Bereich der KSt(im Bereich der ESt nur bis 2013): 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (ausgenommen Veräußerungs- bzw Aufgabegewinne, Liquidations-, Sanierungsgewinne)

nein

nein (aber Übernahme Verlustvortrag durch Erben)

zwingend in 1. Jahr mit positivem Gesamtbetrag d. Einkünfte

nein

thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden(ab 2022)

Ausgaben müssen € 4.000,- übersteigen

nein

Kalenderjahr der Auszahlung der Förderung nach UFG (und in den folgenden vier Kalenderjahren)

nein

Ersatz eines fossilen Heizungssystems(ab 2022)

Ausgaben müssen € 2.000,- übersteigen

nein

Kalenderjahr der Auszahlung der Förderung nach UFG (und in den folgenden vier Kalenderjahren)

nein

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