Unter Sonderzahlungen versteht man jenen Teil des Entgelts, der dem Dienstnehmer neben seinen laufenden Bezügen regelmäßig in größeren Zeiträumen oder auch nur einmalig ausbezahlt wird. Im Steuerrecht werden Sonderzahlungen als „Sonstige Bezüge“ bezeichnet, siehe dazu Punkt 3, Rz 596. Darunter fallen in erster Linie: Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss (werden üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet), sowie Bilanzgeld, Bonifikation, Jahreserfolgsprämie, Einmalprämie, Jubiläumsgeld (-geschenk), Prämie für einen Verbesserungsvorschlag oder eine Diensterfindung usw.