Die gegenständliche Arbeit zeigt im Punkt I die Chronologie eines datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens, beginnend ab Einbringung der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB), über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) als Rechtsmittelinstanz bis hin zur Erhebung einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auf. Die Ausführungen zu
<i>Adelmann</i> in <i>Jahnel</i> (Hrsg), Datenschutzrecht (2020) Sind spekulative Äußerungen „personenbezogene Daten“ iSd DSGVO/DSG? – die Chronologie eines datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens, Seite 81 Seite 81
den Parteivorbringen wurden dabei bewusst nicht gekürzt, um den Verlauf des Verfahrens möglichst genau wiedergeben zu können. Das BVwG hat in seiner Entscheidung über die gegen den Bescheid der DSB erhobene Bescheidbeschwerde eine Rechtsfrage aufgeworfen, nämlich, ob spekulative Äußerungen überhaupt „personenbezogene Daten“ darstellen. Diese Frage wird anhand von Judikatur und Literaturmeinungen anschließend im Punkt II behandelt. Im Punkt III findet sich ein abschließender Kommentar.