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Sind spekulative Äußerungen „personenbezogene Daten“ iSd DSGVO/DSG? – die Chronologie eines datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens**Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder und wurde Ende August 2020 verfasst. Danach eingetretene Ereignisse konnten nicht mehr berücksichtigt werden. (Adelmann)

Adelmann1. AuflDezember 2020

Die gegenständliche Arbeit zeigt im Punkt I die Chronologie eines datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens, beginnend ab Einbringung der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB)11Bescheid der DSB vom 12.12.2018, DSB-D123.005/0007-DSB/2018., über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG)22Erkenntnis des BVwG vom 11.12.2019, W256 2216849-1/4E. als Rechtsmittelinstanz bis hin zur Erhebung einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auf. Die Ausführungen zu

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den Parteivorbringen wurden dabei bewusst nicht gekürzt, um den Verlauf des Verfahrens möglichst genau wiedergeben zu können. Das BVwG hat in seiner Entscheidung über die gegen den Bescheid der DSB erhobene Bescheidbeschwerde eine Rechtsfrage aufgeworfen, nämlich, ob spekulative Äußerungen überhaupt „personenbezogene Daten“ darstellen. Diese Frage wird anhand von Judikatur und Literaturmeinungen anschließend im Punkt II behandelt. Im Punkt III findet sich ein abschließender Kommentar.

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