1. Einleitung
Der vorliegende Beitrag behandelt die erstmals mit der COVID-19 Pandemie „virulent“ gewordene flächendeckende Testung von bestimmten Personengruppen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu besonderen Einrichtungen, ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihres regionalen Aufenthalts. Entscheidend anders dafür war und ist, dass kein aktueller, exakt bestimmbarer Verdachts- oder Ansteckungsfall besteht, sondern definitionsgemäß „auf Vorrat“ oder eben risikogruppenbezogene medizinische Abklärungen erfolgen. Der vorliegende Beitrag erörtert dabei ausgehend von einem Praxisfall die unbedingt erforderlichen Begleitmaßnahmen in datenschutzrechtlicher Hinsicht.