Um das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen (siehe Schritt 7) und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungstätigkeiten beurteilen zu können (siehe Schritt 8), sollten über jede Verarbeitungstätigkeit folgende Informationen erhoben werden:
Variante 1: Das Unternehmen ist hinsichtlich einer Verarbeitungstätigkeit Verantwortlicher (dh entscheidet selbst über die Datenverarbeitung)