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Sanktionen (Lindner/Prankl)

Lindner/Prankl1. AuflMai 2018

I. Einleitung

Eines der am meisten diskutierten Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen europäischen Verordnung ist die Implementierung erheblicher Geldbußen zur Ahndung von Verstößen gegen die DSGVO. Die Möglichkeit der wirkungsvollen Sanktionierung datenschutzrechtlicher Verstöße liegt im Interesse einer konsequenteren Durchsetzung der Vorschriften der DSGVO,11Erwägungsgrund 148. indem hierdurch begangene Fehlverhalten bestraft und zukünftige Verstöße verhindert werden sollen. Sie haben daher sowohl spezial- als auch generalpräventive Wirkung.22Nemitz in Ehmann/Selmayr, DSGVO (2017) Art 83 Rz 1. Ob diese Ziele in der Praxis tatsächlich erreicht werden, wird entscheidend vom Vollzug der Normen durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden abhängen.33Nemitz in Ehmann/Selmayr, DSGVO (2017) Art 83 Rz 3. Die Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde stellte jedenfalls noch vor Inkrafttreten der DSGVO fest, dass aufgrund der beachtlichen potentiellen Strafen „das Thema […] in der Chefetage angekommen“ ist.44Steininger, Datenschutz: „Geldbußen müssen wirksam sein“, TREND 2018/9.

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