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Respiro

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist eine Vereinbarung, wonach der Gläubiger auf die Dauer der Respirofrist auf die Geltendmachung der Verzugsfolgen verzichtet. Nach Ablauf der Frist kann der Gläubiger die Verzugsfolgen im vollen Umfang (also ab tatsächlichem Verzug) geltend machen.

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