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Ransomware in der Cyberversicherung (Keltner)

Keltner1. AuflJänner 2024

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704695383-102

Kerstin Keltner **Mag. Kerstin Keltner ist seit 2014 in der Versicherungsbranche in den Bereichen Cyber-Risk, Großschadenmanagement und Datenschutz tätig und derzeit als Director Financial Lines & Cyber bei Aon Austria angestellt. Sie ist Lektorin an diversen Hochschulen und publiziert regelmäßig zu den Themen Cyber-Versicherung, Datenschutz- und Versicherungsmaklerrecht.

I. Einleitung

Seit der Einführung der Sparte Cyberversicherung in den frühen 2010er Jahren am österreichischen Versicherungsmarkt ist die Deckung von Cyber-Erpressungen und insbesondere der Versicherungsschutz für Lösegelder ein stark diskutiertes Thema. Die ersten in Österreich erhältlichen Cyberversicherungen enthielten bereits damals eine derartige Deckung. Von Beginn an wurde jedoch im Speziellen die Bündelung der Lösegeldversicherung mit dem Versicherungsschutz gegen Cyberrisiken in Frage gestellt. Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit haben etliche Versicherer, insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 ihre Bedingungswerke und Polizzen umgestellt und die Lösegeldversicherung in einem separaten Versicherungsschein dokumentiert. Erst im Jahr 2017 wurde die Frage der Bündelung durch ein Rundschreiben der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsrecht (BaFin)11Veröffentlichung der BaFin vom 15.9.2017, abgerufen am 6.4.2024 unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2017/meldung_170915_loesegeldversicherung.html . zumindest im deutschen Rechtsraum durch eine offizielle Behördenpraxis klargestellt und die Bündelung der beiden Deckungen erlaubt. In Österreich gibt es bis heute keine offizielle Stellungnahme der FMA zu diesem Themenkomplex. Aus diesem Grund finden sich am österreichischen

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Versicherungsmarkt die unterschiedlichsten Ausformungen zur Gewährung dieses Deckungsbausteins.

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