DOI: https://doi.org/10.33196/9783704695383-102
Kerstin Keltner *
I. Einleitung
Seit der Einführung der Sparte Cyberversicherung in den frühen 2010er Jahren am österreichischen Versicherungsmarkt ist die Deckung von Cyber-Erpressungen und insbesondere der Versicherungsschutz für Lösegelder ein stark diskutiertes Thema. Die ersten in Österreich erhältlichen Cyberversicherungen enthielten bereits damals eine derartige Deckung. Von Beginn an wurde jedoch im Speziellen die Bündelung der Lösegeldversicherung mit dem Versicherungsschutz gegen Cyberrisiken in Frage gestellt. Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit haben etliche Versicherer, insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 ihre Bedingungswerke und Polizzen umgestellt und die Lösegeldversicherung in einem separaten Versicherungsschein dokumentiert. Erst im Jahr 2017 wurde die Frage der Bündelung durch ein Rundschreiben der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsrecht (BaFin)1 zumindest im deutschen Rechtsraum durch eine offizielle Behördenpraxis klargestellt und die Bündelung der beiden Deckungen erlaubt. In Österreich gibt es bis heute keine offizielle Stellungnahme der FMA zu diesem Themenkomplex. Aus diesem Grund finden sich am österreichischen Seite 31
