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Der Cyberausschluss in der Berufshaftpflichtversicherung (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflJänner 2024

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704695383-103

Hermann Wilhelmer **Dr. Hermann Wilhelmer ist Haftpflicht- und Versicherungsspezialist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe und Geschäftsführer der von Lauff und Bolz Versicherungsmakler GmbH.

I. Einleitung

Rechts- und wirtschaftsberatende Berufsträger sind besonders interessante Targets für Hacker. Sie verfügen über alles, woran Hacker interessiert sind: sensible Daten und Vermögenswerte.11 Garrie/Spernow, Law Firm Cybersecurity (2017) 2. Dass es Hackern in erster Linie darum geht, mit ihren Angriffen Geld zu verdienen, zeigt auch der Zeitungsbericht „Hackerangriffe: Warum Anwaltskanzleien oft Lösegeld bezahlen“, https://www.derstandard.at/story/2000140653714/hackerangriffe-warum-anwaltskanzleien-oftloesegeld-bezahlen (abgerufen am 24.7.2024); siehe ebenfalls Rothmann/Segger, Cyber-Erpressung und Cyber-Versicherung in der Praxis, d Anwaltblatt 2/2024, 152 ff. Rechtsanwälte (Strafverteidiger) bzw Steuerberater (im Rahmen der Lohnverrechnung bzw der Beratung/Betreuung zum Sozialversicherungsrecht) über sensible personenbezogene Daten, Rechtsanwälte und Notare als Vertrags- bzw Urkundenerrichter im Zuge von M&A-Transaktionen über sensible Wirtschaftsdaten,22Hacker können Anwaltsdaten erbeuten und für Aktiendeals nutzen, vgl dazu den Bericht in der Süddeutschen Zeitung v 30.12.2016. Patentanwälte bei der Begründung bzw Durchsetzung/Verteidigung von Patentrechten über hoch sensitive Geschäftsgeheimnisse ihrer Mandanten.

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