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Quota litis

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

(Honorarabrechnung nach) ist nicht nur gem § 879 Abs 2 Z 2 ABGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig, sondern für Rechtsanwälte zusätzlich standeswidrig. Mit einer Quota-litis-Vereinbarung lässt sich ein Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar versprechen. Es ist auch unzulässig, sich als Teil des Honorars einen Anteil an der ersiegten Summe

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versprechen zu lassen. Erlaubt ist aber eine Erfolgshonorarvereinbarung, die sich nicht auf einen Teil der ersiegten Summe bezieht.

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