16.3.3.Nr.1
§ 6 UrlG
§ 879 ABGB
1. Eine Vereinbarung, wonach das Urlaubsentgelt unabhängig vom Verbrauch des Urlaubes mit einem erhöhten laufenden Entgelt oder einem Zuschlag hiezu abgegolten werden soll, verstößt gegen den Zweck der am Ausfallsprinzip orientierten Regelung des § 6 UrlG.

